Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht – oft auch Scheidungsanwältin genannt – vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich und natürlich auch bei Gericht.

Um mich auf jedes einzelne Anliegen bestmöglich vorbereiten zu können, habe ich einen Fragebogen vorbereitet, der zu Beginn des Mandats ausgefüllt wird.

Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht – oft auch Scheidungsanwältin genannt – vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich und natürlich auch bei Gericht.

Um mich auf jedes einzelne Anliegen bestmöglich vorbereiten zu können, habe ich einen Fragebogen vorbereitet, der zu Beginn des Mandats ausgefüllt wird.

Danach erfolgt zumeist ein individuelles Gespräch, in welchem auch die weitere Vorgehensweise und gemeinsame Strategie besprochen wird.

In der Regel strukturiere ich den Fall durch Anlegen von Unterakten (z.B. Scheidung, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Ehewohnung, Zugewinnausgleich, Nebengüterrecht usw.) und erreiche damit, dass die Probleme leichter zu lösen sind.

Oft münden die Verhandlungen mit der Gegenseite in einen Vergleich oder den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung und die Scheidung selbst ist dann nur noch Formsache. Insbesondere bei der Beteiligung von Kindern liegt es mir am Herzen, dass vernünftige Lösungen gefunden werden.

Manchmal ist dies jedoch aufgrund gegenseitiger Verletzungen, beteiligter Persönlichkeiten oder aus anderen Gründen nicht möglich, dann bin ich auch bereit, für das Recht meiner Mandanten vor Gericht zu kämpfen.