Erbrecht

Erbrecht

Die Auseinandersetzung mit dem Tod und der sich daraus ergebenden Probleme für die Hinterbliebenen ist leider unvermeidlich. Vertrauensvoll berate ich meine Mandanten daher in allen Angelegenheiten rund um den Nachlass.

Sollten Sie Hilfe benötigen bei der Erstellung von

  • Testamenten und Erbverträgen (auch bei „Patchworkfamilien“ und behinderten Erben)
  • Erbscheinsanträgen und Anträgen für europäische Nachlasszeugnisse
  • Vorsorgevollmachten (inkl. Patientenverfügungen)

oder sonstigen erbrechtlichen Erklärungen wie z.B. der Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft können Sie sich gerne an mich wenden.

Ich prüfe auch die geltende Erbfolge in schwierigen Konstellationen z.B. bei internationalem Bezug und der möglichen Anwendbarkeit ausländischen Rechts sowie bei schwierigen Auslegungsfragen einer letztwilligen Verfügung.

Außerdem übernehme ich auch streitige erbrechtliche Mandate inklusive der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche meiner Mandanten wie z.B. bei Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen, Erbauseinandersetzungen und Teilungsversteigerungen.